Der Notar im Kanton Wallis ist ein Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit und übt eine staatliche Funktion aus. Er übt seine Tätigkeit auf eigene Rechnung und Verantwortung sowie unabhängig von Verwaltung und Gerichten aus. Der Notar ist eine Amtsperson und unterliegt staatlicher Aufsicht. Er ist jedoch kein Staatsbeamter (Art. 3 Notariatsgesetz).
Aufgrund seiner gesetzlich vorgeschriebenen Unparteilichkeit ist der Notar nicht Vertreter einer Partei, sondern ein neutraler und dem Berufsgeheimnis unterliegender Berater. Das Gebot der Unparteilichkeit ist ein prägendes Wesensmerkmal der Notariatstätigkeit. Zu den weiteren Berufspflichten des Notars gehören die Rechtsbelehrungs- und Rechtsberatungspflicht, die Klarheitspflicht und das Berufsgeheimnis. Die Tätigkeit des Notars trägt somit in hohem Masse zur Rechtssicherheit und zum Rechtsfrieden bei.
Als patentierte Notare sind wir zuständig für die öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften und für die Ausfertigung von öffentlichen Urkunden in den dafür vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Wir beraten die Parteien und stellen dabei sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien zu erreichen sowie die Rechtsgeschäfte fachkundig und sorgfältig zu beurkunden. Zu unseren Tätigkeitsgebieten als Notar gehört insbesondere die Beurkundung von Folgendem:
– Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge
– Grundpfandverträge / Hypotheken
– Dienstbarkeitsverträge / Baurechtsverträge
– Begründung von Stockwerkeigentum
– Ehe- und Erbverträge, Testament
– Vorsorgeaufträge
– Erbteilungen, Inventare, Nachlassliquidationen
– Willensvollstreckermandate
– Gründung von Gesellschaften und Stiftungen
– Statutenrevisionen
– Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
– Fusionen, Vermögensübertragungen, Spaltungen, Umwandlungen
– Vorsorge- und Nachfolgeplanung